Zusammenarbeit mit Company Builder - was muss man beachten

Nachdem wir im letzten Blogbeitrag unserer Serie über Company Building erklärt haben welche Varianten es bei Company Building Projekten grundsätzlich gibt (Make-or-Buy), widmen wir uns in diesem Beitrag den wichtigsten Themen, die Sie beachten müssen, wenn Sie mit einem externen Builder zusammenarbeiten.

Company oder auch Venture Building (betrachtet als die systematische Umsetzung von Innovationsvorhaben durch die Gründung von neuen Firmen außerhalb bestehender Unternehmensstrukturen für Corporates oder Familienunternehmen) funktioniert dann, wenn Sie folgende Punkte beachten, sollten Sie sich für die Kooperation mit einem externen „Venture Builder“ entscheiden:

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1. Gleiche Interessen, gleiche Incentivierung

Stellen Sie sicher, dass Sie gleiche Interessen verfolgen. Dies funktioniert nicht über eine reine Dienstleistungsvereinbarung, sondern nur dann, wenn Sie gleich incentiviert sind. Geben Sie alle oder fast alle Anteile an den Builder ab und stellen Sie sicher, dass Sie eine Option/Vorkaufsrecht auf ebendiese Anteile in Zukunft haben. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Builder nur dann erfolgreich ist, wenn auch die Ventures erfolgreich sind, da ein wesentlicher Teil der Bezahlung des Builders über einen „Exit“ seiner Anteile an ihre Firma funktioniert. Definieren Sie dabei so gut wie möglich im Vorfeld die Parameter dieses „Exits“.

2. Don’t put all eggs in one basket

Setzen Sie nicht alles auf eine Karte. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Company Building Projekt scheitert ist relativ hoch (ähnlich wie die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein Startup nicht funktioniert). Bauen Sie daher auf eine Partnerschaft, die über einen gewissen Zeitraum systematisch mehrere Venture Building Projekte entwickelt, da dann die Wahrscheinlichkeit hoch ist, das mindestens eins dieser Projekte wirklich gut funktioniert (ähnlich wie der Portfolioansatz eines Venture Capital Startup Investors funktioniert).

Dadurch kommen Sie intern nicht gleich bei dem ersten gescheiterten Projekt unter Druck, sondern haben die Möglichkeit die „Erfolgsgeschichte“ im dritten oder vierten Anlauf zu liefern. 

3. Achten Sie auf Ihre Rechte

Stellen Sie sicher, dass die IP, die potenziell entwickelt wird, auch in der legal Entity liegt, auf die Sie über Optionen ein Zugriffsrecht haben.  Es ist ratsam direkt mit dem Start einer Partnerschaft mit einem Company Builder, für die Zusammenarbeit eine eigene Firme zu gründen. 

4. Schaffen Sie Distanz (agieren Sie als Investor)

Stellen Sie sicher, dass Sie tendenziell eher wie ein Investor agieren und nicht wie ein Co-Founder, damit Sie eine sinnvolle Distanz zu den Projekten bewahren und objektiv den Fortschritt der Projekte bewerten können. Natürlich sollen und müssen Sie als Branchenexperten mitarbeiten bei der Definition der Themenfelder, bei Zugängen zu potentiellen Anwendern sowie bei der Entscheidung welche Ideen zu Prototypen und dann zu eigenen Firmen weiterentwickelt werden sollen. 

5. Mitarbeiter als Co-Founder

Ermöglichen Sie ihren eigenen Mitarbeitern die Möglichkeit Co-Founder in einem der Ventures zu werden. Seien Sie dabei aber gleichzeitig sehr selektiv und vertrauen Sie auch auf die Einschätzung ihres externen Builder Partners, ob die Person als unternehmerischer „Co-Founder“ geeignet ist.  

Incentivieren Sie gemeinsam mit dem Builder alle Co-Founder über ein großzügiges Sharepaket, um auch hier eine Gleichschaltung der Interessen zu erreichen. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Laden Sie sich gerne unser Company Building Playbook herunter oder schicken Sie Ihre Fragen im folgenden Formular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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